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Das Enthornen ist alltägliche Praxis in der
Rinderhaltung, vorrangig um gegenseitige
Verletzungen der Tiere zu vermeiden und um
die Sicherheit der Landwirte zu erhöhen. Der
Eingriff beeinflusst jedoch aufgrund des damit
verbundenen Stresses und der Schmerzen das
Verhalten der Tiere und wirkt sich negativ auf ihr
Wachstum aus.
Nach §5 Abs. 3 Nr. 2 Tierschutzgesetz ist ein
Enthornen ohne Betäubung nur in den ersten sechs
Lebenswochen des Kalbes zulässig. Die anfangs
weiche Epithelknospe im Bereich der Hornanlage
wird mit zunehmendem Alter knorpelig und verknöchert
schließlich. Deshalb muss die Enthornung bei
möglichst jungen Tieren durchgeführt werden. Als
ideal wird die 2. Lebenswoche angesehen, denn
bei der Rasur der Hornanlage ist dann schon eine
„Knospe“ fühl- und sichtbar. Dieser Ansatz wird
durch periphere Blutgefäße ernährt, die so das
Wachstum der Hörner ermöglichen.
Die meisten Landwirte wenden die thermische
Enthornung an. Dabei wird mit einem elektrischen
oder gasgefüllten Enthornungsgerät die Lederhaut
um den Hornansatz für wenige Sekunden erhitzt, was
die Nährstoffzufuhr am Hornansatz unterbricht und
so das Horn nicht mehr wachsen lässt.
Aufgrund neuer Erkenntnisse zum Schmerzempfinden
des Kalbes hat sich zum Beispiel Nordrhein-Westfalen
als erstes Bundesland dazu entschlossen, dass beim
Entfernen der Hornanlage bei Kälbern
auch in den ersten Lebenswochen
Schmerzmittel eingesetzt werden
müssen.

Die Enthornung kann mehr oder
weniger starke und dauerhafte
Schmerzen verursachen. Um diese
zu lindern, gibt es verschiedene
Methoden bzw. Produkte wie etwa
Anästhetika, Beruhigungsmittel und
nichtsteroidale Entzündungshemmer
(NSAID).
Anästhetika hemmen die Übermittlung
des Schmerzsignals an
das zentrale Nervensystem, das
Schmerzempfinden wird herabgesetzt.
Diese örtliche Betäubung darf
nur vom Tierarzt vorgenommen werden.
Die Wirkdauer von Anästhetika ist in der Regel
kurz und die Schmerzen, die im Anschluss an die
Enthornung auftreten, werden nicht mehr gestillt.
Es gibt Beruhigungsmittel, die der Tierarzt verschreiben
kann, um das Kalb während des Eingriffes ruhig
zu stellen. Sie erleichtern das Festhalten und die
Fixierung.
Eine weitere Möglichkeit ist der Einsatz von
nichtsteroidalen Entzündungshemmern (NSAID,
Schmerzmittel). Diese Substanzen dürfen vom
Landwirt eingesetzt werden, wirken entzündungshemmend
und lindern den Schmerz lang andauernd
auch nach dem Eingriff. Eine aktuelle Studie* belegt
den Nutzen von NSAIDs bei der Enthornung von
Kälbern: zwei Gruppen von 30 Holstein-Kuhkälbern
im Alter von sechs bis zwölf Wochen wurden thermisch
enthornt und bekamen gleichzeitig zusätzlich
zur Lokalanästhesie eine Injektion eines Placebos
oder eines nichtsteroidalen Entzündungshemmers
mit Langzeitwirkung. Die NSAID-Kälber zeigten ein
signifikant niedrigeres Schmerzempfinden an der
Enthornungsstelle, kehrten schneller zum normalen
Fressverhalten zurück und zeigten auch sonst signifikant
reduzierte verhaltensspezifische Veränderungen
aufgrund der Enthornung wie erhöhte Atemfrequenz
oder Ohrenschütteln.
* Heinrich, A. et al., Journal of Dairy Science Vol.92 No. 2,
2009, p. 540-647
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